Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und Hofordnung

Das „Kamelhonorar“ ist am Tag der Veranstaltung fällig!

1. Vertragsgrundlagen

Mit der Abgabe der Anmeldung und unserer Bestätigung und / oder durch die Zahlung eines Gutscheins, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für den Besuch bei der Kameloase und den Veranstaltungen mit den hier lebenden Tieren. Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich deutsches Recht.

1.1 Vertragspartner

Vertragspartner ist die Kameloase als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln beim Abschluss des Benutzungsvertrages als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die Institution. Diese hat die volle Zahlungsverpflichtung.

1.2 Vertragsverhältsnis

Durch den Erwerb eines Gutscheins oder Ähnliches kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Erwerber und der Kameloase zustande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und der Kameloase bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und Hilfsweise nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren mögliche eigene Geschäftsbedingungen für die Kameloase keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie der Kameloase mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zum Gelände gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, kann der Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig gemacht werden. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere Verwarnungen und Abmahnungen, auch im Zusammenhang mit der Kündigung des Benutzungsvertrages und einem Verweis vom Hof, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.

2. Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug

Der Abschluss eines Benutzungsvertrages und der Zugang zum Gelände der Kameloase können ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung der Bezahlung vom Gelände der Kameloase verwiesen werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder Personen der Kameloase ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist.

3. Pflichten und Haftung beim Parken

Mit dem Abstellen der Fahrzeuge vor unserem Gelände oder auf unseren Parkplätzen wird kein Verwahrungs- oder Bewachungsverhältnis begründet. Wir haften nicht für Schäden an Ihrem Wagen, insbesondere solchen, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosion oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch Dritte, entstanden sind.

4. Sicherheit

Der Umgang und das Reiten mit den Tieren der Kameloase erfolgt, unabhängig unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr.

Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindern ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Beim Reiten haben Minderjährige Reithelmpflicht. Auf dem Gelände der Kameloase gilt ein allgemeines Rauchverbot und Leinenzwang für Hunde. Das Mitbringen der Hunde ist vorher abzusprechen. Der Besitz und das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen wie Pistolen, Messer, Schlagringe etc. sind auf dem Gelände nicht gestattet. Die Koppeln sind durch Elektrozäune gesichert, halten Sie bitte Abstand und vermeiden Sie Berührungen.

Zur Sicherheit der Tiere, des Personals und der Besucher wurden Kameras installiert. Mit Betreten des Grundstückes werden diese Videoaufzeichnungen und die Nutzung im Schadensfall akzeptiert.

5. Füttern und Streicheln der Tiere

Kamele, Pferde und Esel sind grundsätzlich sehr freundliche und ruhige Tiere.

Dennoch sind einige Regeln zu beachten, um unangenehme Überraschungen und Schäden zu vermeiden:

  • Folgen Sie stets den Anweisungen der hier tätigen Personen!
  • Ärgern Sie die Tiere nicht!
  • Das Betreten der Paddocks/ Weide ist ohne vorherige Erlaubnis grundsätzlich untersagt.
  • Halten Sie sich strikt an das Fütterungsverbot!

Die Tiere haben feste Zeiten und nicht jedes Tier darf alles essen! Wenn Sie bei einer Fütterung dabei sein möchten fragen Sie nach!

6. Verlust von Gegenständen

Die Kameloase übernimmt keine Haftung für verlorene oder abhanden gekommene Gegenstände der Besucher.

7. Fotografieren und Filmen

Wir freuen uns, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Interessen machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Zwecke bedürfen unserer vorherigen Genehmigung.

8. Allgemeines

Die Berechtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt der Kameloase vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der ganzen Geschäftsbedingungen zur Folge. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behält sich die Kameloase vor, Events bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen abzusagen oder zu verkürzen. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit wie möglich zu einem späteren Zeitpunkt erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt.

9. Zahlungsbedingungen

Die von Ihnen gebuchten Erlebnisse sind am Tag der Veranstaltung in bar zu begleichen. Bei größeren Veranstaltungen sind – nach Absprache – Anzahlungen zu leisten. Diese werden individuell vereinbart.

10. Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Gutscheinen

Nach Bestellungseingang für einen Gutschein senden wir Ihnen per Email eine Rechnung. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen den Gutschein zu.

Der Gutschein ist 24 Monate gültig, gerechnet vom Tag des Postausganges / der Abholung (Datum auf dem Gutschein).

Zum Einlösen des Gutscheines muss ein Termin vereinbart werden.

11. Terminvereinbarungen

Terminvereinbarungen erfolgen bindend telefonisch, schriftlich bzw. per Email.

Zu den vereinbarten Terminen bitten wir um pünktliches Erscheinen. Sollte Ihnen dies aufgrund widriger Umstände nicht möglich sein, dann informieren Sie uns bitte umgehend telefonisch unter der bekannten Handynummer. Wir vereinbaren die Erlebnistermine individuell mit unseren Gästen und richten unseren Arbeitsablauf darauf ein. Darüber hinaus stellen wir i.d.R. kleine Gruppen zusammen. Wartezeiten von mehr als 15 Minuten sind weder für uns noch für die anderen Gäste zumutbar.

Bei ungünstigen Wetterbedingungen, wie z.B. Regen, Gewitter, Sturm, rutschiger Boden usw., können Erlebnisse wie z.B. die Ausritte nicht stattfinden. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie spätestens am Tag des vereinbarten Termins telefonisch benachrichtigen. Daher sollten Sie uns bei der Buchung entsprechende Kontaktdaten mitteilen, damit wir Sie erreichen können. Wenn Sie weitere Anreisen zu uns haben, teilen Sie uns dies bitte mit, wir werden das dann entsprechend berücksichtigen und Sie früh genug informieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Verlegungen teilweise recht kurzfristig erfolgen müssen.

Sollte sich das Wetter plötzlich verschlechtern (Gewitter o.ä.) und Sie sind bereits unterwegs oder schon vor Ort und das Erlebnis kann nicht stattfinden, so ist dies höhere Gewalt. Dafür übernehmen wir keine Haftung und leisten auch keinen Kostenersatz für z.B. entstandene Fahrtkosten o.ä.

12. Stornierungen / Terminabsagen

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen oder höhere Umstände kann der Termin von Seiten der Kameloase abgesagt werden. Dabei wird ein Alternativtermin angeboten.